Satzung

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung

 

(1) Die Stiftung führt den Namen: Waldkircher Orgelstiftung
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in D-79183 Waldkirch.

 

§ 2 Stiftungszweck

 

Die Stadt Waldkirch kann auf eine über 200-jährige Tradition im Orgelbau zurückblicken. Um dieses ganze künstlerische, musikalische und handwerkliche Wissen nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und den zukünftigen Generationen zu erhalten und näher zu bringen, macht sich die "Waldkircher Orgelstiftung" folgendes zum Stiftungszweck.

 

(1) Zweck der Stiftung ist:

 

a) Förderung, Erforschung und Dokumentation der Geschichte, der kulturhistorischen Bedeutung, der Entwicklung und des Baues von Orgeln und Orchestrien und sonstiger mechanischer wie pneumatischer Musikinstrumente der alten und neuen Waldkircher Musikinstrumentenbauer sowie deren spezifischer handwerklicher Orgelbaukunst und musikwissenschaftlichen Aufarbeitung des alten und neuen Musikrepertoires.
b) Die Förderung von Azubis und Orgelbauern im Restaurieren und Fertigen von Orgelwerken (der Beruf: Drehorgelbauer oder Orgelrestaurator ist kein eingetragener Handwerksberuf).
c) Ausstellen wie Vorführen von Waldkircher Musikinstrumenten im Orgelbauersaal oder Sonderausstellungen in anderen Räumlichkeiten für bzw. in der Öffentlichkeit.
d) Erhaltung und evtl. notwendige Restauration aller der "Waldkircher Orgelstiftung" angehörenden Musikinstrumenten, sowie fachliche und/oder finanzielle Unterstützung bei Restaurationen an in Waldkirch hergestellten Orgeln und Orchestrien, die in öffentlichen Museen oder öffentlich zugänglichen Sammlungen oder Kirchen stehen. Stets ist der besondere Bezug zum Waldkircher Orgelbau erforderlich!

 

(2) Diese Zwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch:

 

zu a: Vergabe und/oder finanzielle Unterstützung von Forschungsprojekten und Förderung der Publikationen. Führen von Opuslisten und Detailinformationen der jetzigen Orgelbauwerkstätten zur Sicherung für die Nachwelt.
zu b: Finanzielle Unterstützung (Stipendien) zur Weiterbildung an speziellen Fachschulen oder entsprechenden Werkstätten. Auslobung von Preisen für hervorragende Restaurierungen,
zu c: Im Rahmen der Leistungsfähigkeit der "Waldkircher Orgelstiftung" sollen Instrumente aus den verschiedenen Zeitepochen und den charakteristischen Weiterentwicklungen aller vergangenen und gegenwärtigen Waldkircher Werkstätten angekauft werden. Ausstellung der Musikinstrumente in einem dafür geeigneten Ausstellungsraum. Durchführung von Konzerten. Die Erweiterung der Ausstellung kann auch durch kostenlose Übereignung weiterer Objekte oder durch langfristige Leihgaben von Objekten an die "Waldkircher Orgelstiftung" geschehen. Es können vorhandene Instrumente als Leihgaben gegen Gebühr oder im Tausch anderen Museen oder vergleichbaren Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Die benötigten Hilfsgegenstände zur Präsentation und Öffentlichkeitsarbeit können im Rahmen der Leistungsfähigkeit der "Waldkircher Orgelstiftung" oder durch Zustiftungen für die "Waldkircher Orgelstiftung" angeschafft werden. Alle Anschaffungen gehen in den Besitz der "Waldkircher Orgelstiftung" über.

 

 

Kontakt

Waldkircher Orgelstiftung

Gewerbekanal 1

79183 Waldkirch

Tel.: 07681-9396

info[at]waldkircher-orgelstiftung.de